Wie Sie auf Beleidigungen angemessen reagieren

Sie erinnern sich vielleicht an das skurrile Urteil aus dem Sommer 2008: Dieter Bohlen wurde angeklagt, weil er einen Polizisten, der seinen Wagen abschleppen lassen wollte, geduzt hatte. Und: Er wurde freigesprochen. Zwar dürfen Polizisten nicht geduzt werden, doch da das Duzen zu Herrn Bohlens normalen Umgangsformen gehört, sei es nicht als Unhöflichkeit oder Ehrverletzung zu werten, urteilte das Gericht. Unglaublich, meint der große Knigge!

Wenn es um Beleidigungen geht, hat das Bundesverfassungsgericht noch ein weiteres skurriles Urteil gesprochen: Das Schimpfwort „Dummschwätzer“ muss keine Beleidigung sein, sondern kann als freie Meinungsäußerung gelten. Der Fall: In einer hitzigen Debatte des Dortmunder Stadtrates beklagte ein Mitglied, dass die Zustände in einem bestimmten Dortmunder Stadtviertel zu seiner Schulzeit besser waren. Daraufhin sagte der Stadtrat: “Der war auf einer Schule? Das kann ich gar nicht glauben.” Der Angegriffene entgegnete: “Dummschwätzer!”

Bleiben Sie auf Ihrem Niveau

Wenn Sie sich eine bissige Bemerkung nicht verkneifen können, sollten Sie also besser „Dummschwätzer“ als „Blödmann“ wählen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. empfiehlt Ihnen jedoch, Ihrem Niveau treu zu bleiben und mit Stil zu kontern:

 

  • “Was kümmert es die deutsche Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt?”
  • “Wenn Sie jetzt so tun, als hätten Sie das gerade nicht gesagt, werde ich so tun, als hätte ich es nicht gehört.”
  • “Nehmen Sie das zurück, sonst antworte ich Ihnen!”
  • “Niemanden hier interessiert, was Sie glauben. Uns interessieren Taten.”

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