Zu Ihrer Ärztin sagen Sie wahrscheinlich "Frau Doktor" und dies ohne ihren Namen, ob sie promoviert ist oder nicht. Das ist üblich und in Ordnung, denn bei dieser Berufsgruppe fallen oft Berufsbezeichnung und akademische Ehren zusammen. Andererseits darf Ihre Ärztin selbst den "Dr." nur dann im Namen führen, wenn sie promoviert ist. Der akademische Grad "Doktor" kann in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden, ist aber im Gegensatz zu Adelstiteln kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens.
Rechtlich gesehen sprechen Sie Ihren Nachbarn also auch dann mit seinem vollen Namen an, wenn Sie den Doktortitel weglassen. empfiehlt: Die Höflichkeit gebietet jedoch, dass Sie ihm diese Ehre erweisen. Solange er Sie nicht auffordert, "den Doktor wegzulassen", sprechen Sie ihn also beispielsweise immer als "Herr Dr. Meier" an.