gibt die Empfehlung des Arbeitskreises Umgangsformen International weiter:Die zahlreichen Presseveröffentlichungen von Verbraucherschutzverbänden mit Hinweisen oft sogar mit Appellcharakter an das „Kauf-Volk”: „Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die der Wegfall des Rabattgesetzes bietet, um Preisnachlässe zu erzielen”, verfehlen ihre Wirkung nicht. Handeln und Feilschen kommt in Deutschland in Mode. Es ist somit abzusehen, dass in der näheren Zukunft in Deutschland eine „Kultur des Handelns” entstehen wird. Damit diese nicht zur „Unkultur” wird, sollten einige Stilfragen berücksichtigt werden.
Will jemand handeln, sollte er sich an eine dafür kompetente Person wenden.
Nicht jede und jeder im Verkauf Tätige hat die Entscheidungsfreiheit, einen Preisnachlass zu gewähren.
Will jemand handeln, sollte er sich an eine dafür kompetente Person wenden.
Nicht jede und jeder im Verkauf Tätige hat die Entscheidungsfreiheit, einen Preisnachlass zu gewähren.
Lange Diskussionen über einen Rabatt sind unhöflich, wenn andere dadurch warten müssen. Beispiel: Supermarkt Kasse Warteschlange.
Der Wunsch nach einer Preisermäßigung sollte höflich und freundlich formuliert sowie vorgebracht werden. Wird die Bitte nicht erfüllt, zeugt es von gutem Stil, dies ohne beleidigende oder unfreundliche Äußerungen zu akzeptieren. Das gilt ebenso für die Höhe eines gewährten Rabatts. Es ist eine überzogene Erwartung, bei kleinpreisigen Waren einen Nachlass von 20 Prozent oder gar mehr zu erwarten.