Im Flugzeug ist Trinkgeld geben verpönt. Gilt das auch für die Bahn? Nein, sagt :
- Für eine Service-Leistung – etwa wenn Sie etwas zu essen an den Platz gebracht bekommen – sollten Sie im Zug durchaus ein Trinkgeld geben.
- Halten Sie sich dabei am besten an die allgemein gültige Gastronomie-Faustregel: Zwischen 5 und 10 Prozent vom Rechnungsbetrag sind als Extra angemessen.
- Ein Beispiel: Sie haben ein Gericht für 4,60 Euro bestellt. Runden Sie einfach auf 5 Euro auf. Diese Empfehlung gilt auch im Speisewagen.
- Für andere Dienstleistungen – beispielsweise eine Fahrkarte nachlösen – ist es hingegen nicht üblich, Trinkgeld zu geben. Das ist vergleichbar mit dem Kauf einer Fahrkarte am Schalter.