Mit dem Trinkgeld ist das so eine Sache. Sollen Sie Trinkgeld geben oder nicht? Und wie viel ist angemessen? Folgen Sie einfach den Ratschlägen des :
- Freiwillige Leistung
In Deutschland ist das Trinkgeld eine freiwillige Leistung. Sie sind nicht verpflichtet, einen Tip zu geben. Bedenken Sie jedoch, dass die Gehälter in Gastronomie- und Service-Branchen oft niedrig sind und das Trinkgeld ein wichtiges Zubrot ist. - Weder übertrieben noch knauserig
In der Gastronomie sind Trinkgelder in Höhe von 5 bis 10 % des Rechnungsbetrags üblich. Sie müssen nicht auf den nächsten Euro runden. Bei einem Betrag von z. B. 3,20 Euro sind 3,50 Euro angemessen. Es hängt auch von der Leistung ab: Wer im 5. Stock ohne Fahrstuhl wohnt, sollte dem Liefer-Service ein großzügigeres Trinkgeld geben als der Nachbar im ersten Stock. - Nur Bares ist Wahres
Es stimmt: Service-Kräfte freuen sich besonders über Trinkgeld in barer Münze. Sie können das Trinkgeld jedoch auch per Kreditkarte geben. Schreiben Sie unter den Rechnungsbetrag die Trinkgeldsumme, die abgebucht werden soll. - Trinkgeld für den Chef
Chefs erhalten traditionell kein Trinkgeld. Wurden Sie vom Chef persönlich bedient, können Sie einen Obolus "für die Angestellten" oder "für die Kaffeekasse" geben. Als Stammkunde bedanken Sie sich am besten hin und wieder mit einem Gutschein oder einem Blumenstrauß für den guten Service – das ist persönlicher.