Als zahlender Gast haben Sie das Recht zu reklamieren, wenn das Essen nicht der erwarteten Qualität entspricht. Gehen Sie dabei bestimmt, aber höflich vor. Lassen Sie Ihren Frust nicht am Service aus, denn der hat nicht gekocht.
rät: Sagen Sie, was Sie wünschen!Machen Sie durch ein Handzeichen auf sich aufmerksam und sagen Sie zum Beispiel freundlich: "Die Pasta sieht wirklich sehr verlockend aus. Leider ist das Gericht kalt/fad gewürzt/zu salzig/etc. Bitte reklamieren Sie das für mich in der Küche."
Ein Restaurant, das seine Gäste schätzt wird Ihrem Wunsch nachkommen, für Ersatz sorgen und sich bei Ihnen für die Unannehmlichkeit entschuldigen.
Weitere Tipps finden Sie im Themenbeitrag der Woche ""
rät: Sagen Sie, was Sie wünschen!Machen Sie durch ein Handzeichen auf sich aufmerksam und sagen Sie zum Beispiel freundlich: "Die Pasta sieht wirklich sehr verlockend aus. Leider ist das Gericht kalt/fad gewürzt/zu salzig/etc. Bitte reklamieren Sie das für mich in der Küche."
Ein Restaurant, das seine Gäste schätzt wird Ihrem Wunsch nachkommen, für Ersatz sorgen und sich bei Ihnen für die Unannehmlichkeit entschuldigen.
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