Die engsten Familienangehörigen wie eine Witwe, ein Witwer oder Lebensgefährtinnen und –partner sowie die (Enkel-)Kinder tragen sich üblicherweise nicht in eine Kondolenzliste (-buch) ein. Auch Geschwister der oder des Verstorbenen erscheinen in der Regel nicht.
Eine mögliche Ausnahme: Das familiäre Verhältnis war nicht so eng, dass Schwestern oder Brüder der oder des Toten gemeinsam mit der weiteren Familie an der Trauerfeier beziehungsweise der Beerdigung teilnehmen.
Der Grund: Diese Liste dient vorrangig dazu, dass die Hinterbliebenen bei den späteren Danksagungen darauf zurückgreifen können. Deshalb ist es auch praktisch, nicht nur um die Namensangabe der Trauergäste zu bitten, sondern direkt zusätzliche Spalten für die Anschrift vorzusehen.