- Die Ehrengast-Regel: Als wichtigster Gast des Abends haben Sie besondere Rechte. Sie bestimmen die Dauer der Feier, doch alle Anwesenden werden sich freuen, wenn Sie nicht vorzeitig aufbrechen. Bei großen Veranstaltungen sollten Sie sich zumindest vom Gastgeber und von Ihren Sitznachbarn verabschieden.
Ausnahme für Hochzeitsgäste: Sie dürfen die Feier vorzeitig verlassen, um sich in die Flitterwochen oder die Hochzeitsnacht zu verabschieden.
- Keine Verabschiedung auf Bällen: Auf Bällen wird getanzt. Es wäre zu zeitaufwändig, darauf zu warten, dass alle Tischnachbarn wieder am Platz sind. Beim Tanzen zu stören, wäre ebenfalls stillos. Deswegen dürfen Sie auf größeren öffentlichen Bällen nach Hause gehen, ohne sich von allen (tanzenden) Tischnachbarn zu verabschieden.
- Vorzeitiger Aufbruch an der gedeckten Tafel: Sind Sie als Gast zu einem gesetzten Essen eingeladen, verlangt die Höflichkeit, dass Sie bis zum Kaffee bleiben. Handelt es sich um einen Notfall, verabschieden Sie sich diskret von Ihren Sitznachbarn und geben dem Gastgeber Bescheid. Machen Sie so wenig Wirbel um Ihre Person wie möglich.
- Auf großen Empfängen: Es wird erwartet, dass Sie etwa eine Stunde bleiben. Danach dürfen Sie die Veranstaltung verlassen, allerdings nicht während eine Rede gehalten wird. Das wäre dem Redner gegenüber sehr unhöflich.
-Tipp: Der letzte Eindruck bleibt
Gabriele Schlegel, Gründerin von Business-Behaviour Bonn, Institut für nationale und interkulturelle Kommunikation und Lehrbeauftragte an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, empfiehlt: „Stören Sie den Gastgeber auf einer großen Veranstaltung nicht, sofern Sie nicht als Ehrengast anwesend sind.“ Innerhalb einer Viertelstunde kann der Gastgeber nicht 300 Gäste einzeln begrüßen. „Viel wichtiger ist die Verabschiedung“, so Schlegel weiter. „Profis begrüßen nicht, Profis verabschieden sich. Am Ende der Veranstaltung ist der Gastgeber entspannt. Ich kann ihn aufsuchen, mich vorstellen, bedanken und verabschieden. So bleibe ich viel besser in Erinnerung.“