Mit Blick auf die juristische Seite sichert lediglich der Zusatz „persönlich“, dass nur die in der Adresse genannte Person einen Brief öffnen darf. Es ist die einzige eindeutige Definition, die dazu bei der Auslegung des Briefgeheimnisses zu finden ist.
Der große Knigge: Wo das Wort zu stehen hat, geht aus juristischen Texten allerdings nicht hervor. Meistens wird es unter den Namen gesetzt, kann aber auch darüber stehen. Die Variante, durch Nennung des Eigennamens vor dem Firmennamen kenntlich zu machen: Nur diese Person darf den Brief öffnen, ist rechtlich nicht abgesichert. In vielen Firmen wird diese Reihenfolge zwar wie „persönlich“ als Empfängerbestimmung betrachtet.
Es handelt sich dabei aber lediglich um ein „Höflichkeits-Recht”, das schlimmstenfalls vor Gericht kaum standhalten könnte.