fragt: Dürfen Arbeitgeber ihren Belegschaften vorschreiben, welche Kleidung sie zu tragen haben? Das hängt vom Betrieb ab, sagt Christoph Legerlotz, Anwalt für Arbeitsrecht in Köln:
- Generell sollte das äußere Erscheinungsbild der Angestellten mit dem der Firma übereinstimmen.
- Je nachdem, welche Kleidung berufsüblich ist – etwa in einer Bank – dürfen Anzug und Krawatte erwartet werden. In einer Autowerkstatt wäre beides fehl am Platz.
- Verstöße gegen Kleidervorschriften können geahndet werden. Ein Verkäufer in einem Möbelhaus hatte sich geweigert, in Anzug und Krawatte zur Arbeit zu erscheinen. Nach einer vergeblichen Abmahnung wurde er versetzt. Dagegen klagte er – und verlor.