Darf ein Brief von einer anderen Person als dem Empfänger geöffnet werden, wenn der Empfängername dem Firmennamen vorangestellt ist? Oder ist der Brief persönlich an den Empfänger gerichtet? gibt Antworten.
Es ist lediglich ein „Höflichkeits-Recht”, dass bei dieser Reihenfolge nur der Empfänger beziehungsweise die Empfängerin den Brief öffnen darf. In vielen Fällen wird das auch so gehandhabt. Eine rechtliche Absicherung ist mit der Reihenfolge erst der Name, dann die Firma ist aber nicht gegeben.
Mit Blick auf die juristische Seite bei der Auslegung des Briefgeheimnisses sichert ausschließlich der Zusatz ,„persönlich”, dass keine andere Person den Brief öffnen darf. Dabei spielt die Reihenfolge keine Rolle. Es gilt also auch dann, wenn der Empfänger-Name nach dem Firmennamen erscheint.