… sollten Sie folgendes bedenken, empfiehlt :
Feiern am Arbeitsplatz ist in vielen Unternehmen nicht gestattet. Manche Firmen machen nach Dienstschluss eine Ausnahme. Weichen Sie auf den Feierabend oder notfalls auch die Mittagspause aus – und laden in ein Restaurant oder eine Kneipe ein. Erkundigen Sie sich bei Mitarbeitern nach den Gepflogenheiten: Ort, Zeit, Umfang – und die Kosten, die üblicherweise veranschlagt werden.
Auch wenn die Kollegen drängen: Geben Sie Ihren Einstand erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie auch übernommen werden.
Vorsicht vor zu viel Alkohol! Wenn Sie zu offenherzig und vertrauensselig sind oder gar aus dem Nähkästchen plaudern, kann das schnell gegen Sie ausgelegt werden. Verkneifen Sie sich lieber das eine oder andere Wort.
Feiern am Arbeitsplatz ist in vielen Unternehmen nicht gestattet. Manche Firmen machen nach Dienstschluss eine Ausnahme. Weichen Sie auf den Feierabend oder notfalls auch die Mittagspause aus – und laden in ein Restaurant oder eine Kneipe ein. Erkundigen Sie sich bei Mitarbeitern nach den Gepflogenheiten: Ort, Zeit, Umfang – und die Kosten, die üblicherweise veranschlagt werden.
Auch wenn die Kollegen drängen: Geben Sie Ihren Einstand erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie auch übernommen werden.
Vorsicht vor zu viel Alkohol! Wenn Sie zu offenherzig und vertrauensselig sind oder gar aus dem Nähkästchen plaudern, kann das schnell gegen Sie ausgelegt werden. Verkneifen Sie sich lieber das eine oder andere Wort.