In Anschriften tauchen bisweilen die Kürzel Dr. h. c. und Dr. e. h. auf. Beide Kürzel haben den gleichen Sinn:
Sie bedeuten „ehrenhalber“, was bei „h. c.” allerdings aus dem Lateinischen von „honoris causa“ abgekürzt ist. Bei der mündlichen und schriftlichen Anrede wird diese Ehrenbezeichnung weggelassen. Es heißt also:
„Guten Tag Herr Dr. Bokelmann“ oder „Sehr geehrte Frau Dr. Abraham“.
In der Anschrift hingegen wird der Zusatz mitgeschrieben: „Herrn Dr. h. c. Gustav Eilers“ oder „Frau Dr. e. h. Sabine Schönfeld“. Hat jemand mehrere Ehrendoktorwürden, was durchaus vorkommt, müssen Sie diese nicht alle einzeln aufführen, sondern können diese Tatsache mit dem Kürzel „mult.“ (mehrfach) ausdrücken:
„Herrn Dr. h. c. mult. Joachim Beierfeldt“.