Diese beiden Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. In der Gastronomie hingegen, weiß der große Knigge, sind es 2 Paar Schuhe.
Dort fällt unter den Begriff „Fingergericht“ eine Speise, zu der automatisch eine Fingerschale – auch Fingerbowle genannt – serviert beziehungsweise nachgereicht wird.
Dort fällt unter den Begriff „Fingergericht“ eine Speise, zu der automatisch eine Fingerschale – auch Fingerbowle genannt – serviert beziehungsweise nachgereicht wird.
„Fingerfood“ hingegen sind kleine Snacks, die zwar aus der Hand gegessen werden, nicht aber unbedingt eine Fingerschale erfordern. Eine (Papier-)Serviette reicht dazu in der Regel aus und ersetzt manchmal – z. B. unterwegs – sogar den Teller.