Bei Hochzeitswünschen für gleichgeschlechtliche Paare kann es verständlicherweise Bedenken geben zu den Ausdrücken „Hochzeit“ und „Ehe“. Zumindest würde der Gebrauch dieser Wörter auf Gedankenlosigkeit schließen lassen.
Außerdem entsprechen sie nicht den Termini der Standesämter. Dort wird durchgängig von der „Begründung einer Lebenspartnerschaft“ gesprochen und geschrieben. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich dieser Form bei einem solchen Glückwunsch anzuschließen. „Begründung“ klingt für mich allerdings ziemlich nach Amtsdeutsch. Ich würde eine Formulierung wie „Wir gratulieren (herzlich) zur Gründung Ihrer Lebenspartnerschaft“ vorziehen. Trotzdem bleibt „Begründung“ natürlich korrekt.
Ansprache des Paares
Anschriften mit dem Begriff „Eheleute“ gelten heute, unabhängig von Hochzeitsglückwünschen, generell als veraltet. In der modernen Form tauchen immer beide Namen auf. Diese Version ist auch für frisch Vermählte beziehungsweise neue Lebenspartnerschaften die bessere Wahl. Welchen Namen Sie dabei voranstellen, sollten Sie von Fall zu Fall entscheiden. Haben Sie zu einer der beiden Personen eine engere Beziehung als zu der anderen, liegt es nahe, diese als Erste anzuschreiben. Sonst bietet sich die alphabetische Reihenfolge an.