Prüfen Sie aber trotzdem, ob Sie nicht einen anderen Weg wählen können.
Falls Sie berechtigt sind, mit „i. V.” (in Vollmacht) oder „i. A.” (im Auftrag) zu unterschreiben, ist das die bessere Lösung. Aber Vorsicht Beides können Sie nicht von sich aus einfach tun!
Mit „in Vollmacht” können Sie nur unterzeichnen, wenn Sie dazu offiziell ermächtigt worden sind. Oft ist dazu sogar ein Schreiben der Geschäftsleitung nötig. Selbst mit ,,i. A." sollten Sie nicht ohne ausdrückliche Absprache unterschreiben. In vielen Unternehmen gilt dies nicht als Selbstverständlichkeit.
Eine weitere Möglichkeit, das „nach Diktat verreist” zu vermeiden: Formulieren Sie einen Satz im Brieftext. Zum Beispiel: „Herr Mustermann hat mich gebeten, den Brief für ihn in seiner Abwesenheit zu unterzeichnen”.