Das Gegenteil drückt die Abkürzung "c. t." (cum tempore – wörtlich übersetzt: mit Zeit) aus. Hier handelt es sich um das viel zitierte "akademische Viertelstündchen", das bei entsprechenden Veranstaltungen akkurat eingehalten wird. Beispiel: Zu einer akademischen Feier wird "… um 11:30 Uhr c. t." gebeten. Dann können Sie davon ausgehen, dass die Veranstaltung exakt um 11:45 Uhr beginnt. Auch hier gilt, wie bei "s. t.": Zu dieser Uhrzeit wird nicht mit Ihrem Eintreffen am Veranstaltungsort gerechnet, sondern damit, dass Sie bereits Platz genommen haben.
Wann "c. t." mehr Spielraum lässt
Bei Feierlichkeiten wie Jubiläen, (Abschieds-)Empfängen oder (runden) Geburtstagen werden Gastgebende jeden Gast persönlich begrüßen wollen. Ist der Gästekreis sehr groß, beispielsweise an die 100 Personen oder mehr, gibt das "c. t." weit mehr Spielraum als eine Viertelstunde. Ein Erscheinen bis zu gut einer halben Stunde nach „Wir bitten um 19:00 Uhr c. t. zu einem Empfang anlässlich …“ ist dann noch pünktlich genug. Bei geringerer Personenzahl gilt das allerdings nicht. Faustregel: Je kleiner der Gästekreis, desto genauer halten Sie sich bitte bei der "c. t.-Angabe" an die 15-Minuten-Regel.