Wenn Sie einen fremden, erwachsenen Menschen oder auch einen heranwachsenden Teenager unerlaubt duzen, ist dieser zumindest beleidigt. Duzen Sie einen Polizisten, stellt das eine Beamtenbeleidigung dar, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Normalerweise… Anders verhält es sich nach Auffassung der Richter am Landgericht mit dem Musiker und Musikproduzenten Dieter Bohlen. Da er bei seinen Auftritten in den Medien sowieso jeden duzt, kann in seinem Fall „das Duzen von Polizeibeamten nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt“ gewertet werden. Der Musiker war im vergangenen Jahr wegen eines Parkvergehens in der Hamburger Innenstadt mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt. Wörtlich soll der Produzent gesagt haben: “Wenn dir das Spaß macht, musst du das eben tun.”
Dieses Urteil stimmt nachdenklich
In der Regel ist es stillos, fremde Menschen einfach zu duzen. Dies kann auch als Ausdruck der Geringschätzung gewertet werden. Denken Sie an das früher gegenüber ausländischen Mitbürgern oft praktizierte „ungefragte Du“. Wenn Sie von jemandem geduzt werden und möchten das nicht, sollten Sie Ihr Gegenüber höflich, aber bestimmt darauf hinweisen:
“Ich freue mich, dass Sie mir Ihr du anbieten, indem Sie auch mich duzen – doch ich möchte es lieber beim ‚Sie‘ belassen. Mein Name ist Petra Neumann. Und Sie sind Herr …?”
Worauf Sie bei der Anrede achten sollten
Zu diesem Thema auch eine Frage aus der Redaktionssprechstunde von dem : “Darf ich jemanden einfach duzen, der sich nur mit dem Vornamen vorstellt?”
Hier heißt die Antwort “Ja”. Diese Form der Vorstellung wie: “Ich bin (die) Ina” beinhaltet die Duz-Erlaubnis. Doch Achtung: Dies gilt nicht, wenn der komplette Name genannt wir. Da die Praxis, sich mit Vor- und Zunamen vorzustellen, früher für Erwachsene nicht üblich war, wird das manchmal fehlinterpretiert.